Die SNB wiederum senkte am 19.06.2025 den Leitzins um 0.25% - aktuell liegt der Leitzins bei 0%. Dies ist die fünfte Leitzinssenkung in Folge. Eine gute Nachricht für die Schweizerische Wirtschaft wie auch für Eigenheimbesitzer/ innen, welche auf tiefere Kreditzinsen hoffen dürfen. Die Inflation in der Schweiz hat sich gesenkt auf 0.1% im Mai.
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Am 20.03.2025 hat die SNB den Leitzins wiederum abgestuft auf aktuell 0.25% Punkte. Seit genau einem Jahr hat die Schweiz. Nationalbank den Leitzins kontinuierlich gesenkt. Dies dürfte voraussichtlich auch im laufenden Jahr weiter gehen und die Null Prozent Grenze dürfte wohl im Sommer 2025 erreicht sein. (Leitzinsen im Vergleich)
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Grosszügige Senkung des Leitzinses durch die SNB am 12.12.2024. Gleich um 0.5% Punkte wurde der Leitzins auf aktuell 0.5% gesenkt. Die Teuerung ist weiterhin rückläufig. Dies sind erfreuliche Nachrichten für alle Eigenheimbesitzer und für Kreditanfragen aus der Wirtschaft und für Private.
Zurzeit liegen die Festhypotheken für 10-jährige bei durchschnittlich 1.55%, für 5-jährige bei 1.38% und für 2-jährige bei 1.30%. Die Festhypotheken dürften sich im Frühling 2025 noch etwas nach unten bewegen. Der Saronzins wird per sofort gesenkt.
Tendenziell dürfte der Leitzins 2025 weiter sinken.
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Erfreuliche Nachricht von der Schweizerischen Nationalbank SNB vom 26.09.2024. Wie erhofft und erwartet hat sich die Teuerung in der Schweiz erneut leicht reduziert und die Schweizer Wirtschaft zeigt sich stabil. Daher hat die SNB per 27.09.2024 wiederum den Leitzins um 0.25% Punkte gesenkt auf neu 1.0%
Schweizer Banken beziehen ihre Kredite bei der SNB auf Basis des Leitzinsens. Daher ist die Reduzierung des Leitzinsens eine positive Nachricht für Kreditanfragen in der Wirtschaft und für Hypotheken. Dies bedeutet, dass Hypothekarzinsen und Saronzinsen weiter sinken werden und somit für Liegenschaftseigentümer spürbare Erleichterungen bringen.
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Endlich senken auch die Banken ihre Hypothekarzinsen, nachdem die SNB bereits Ende Juni den Leitzins gesenkt hatte. Die durchschnittlichen Hypozinsen liegen zurzeit für:
2-jährige Festhypotheken bei 1.81%, 5-jährige Festhypotheken bei 1.79%, 10-jährige Festhypotheken bei 1.9%. Der Saronzins liegt über dem Hypozins bei durchschnittlich 2.09%, Stand 20.08.2024
Der Hypothekarzins dürfte sich tendenziell noch weiter nach unten bewegen, warten wir die nächste SNB Entscheidung am 26.09.2024 ab.
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Wie bereits vermutet und angenommen, die SNB hat am 20.06.2024 den Leitzins erneut um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% gesenkt. Die Teuerung bleibt niedrig und hält sich im SNB Zielbereich. Der Leitzins definiert den Zinssatz zu welchem sich Banken bei der SNB Geld leihen können. Die Leitzinssenkung hat positive Auswirkungen auf den Hypothekarzins, welcher weiter sinken wird. Demgegenüber werden auch die Sparzinsen gesenkt.
Wir erwarten eine weitere Leitzinssenkung bis Ende 2024, abhängig von der laufenden Inflation. Es bleibt spannend.
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Gute Nachricht: die SNB hat am 21.03.2024 den Leitzins auf 1.5% gesenkt. Dies hat positive Auswirkungen für Eigenheimbesitzer und die Export Wirtschaft. Der Saron-Zins wird mit sofortiger Wirkung gesenkt. Festhypotheken bleiben zurzeit noch auf unverändertem Niveau.
Bereits im Juni 2024 wird die nächste SNB Entscheidung bezüglich Leitzins erwartet. Falls die Inflation weiter sinkt, steht die nächste Leitzins-Senkung im Sommer vor der Tür.
Wie entwickelt sich der Hypothekarzins bis Ende 2024? (Einschätzung)
Wird die Inflation bis Ende 2024 weiter sinken und die geopolitische Lage entspannt sich messbar, ist mit einer weiteren Senkung des Leitzinses auf 1% bis Ende Jahr zu rechnen. Dies bedeutet für EIgenheimbesitzer eine weitere Senkung des Saron-Zinses wie auch eine weitere Zinssenkung auf Festhypotheken mit Laufzeiten von 5 bis 10 Jahren. Wir beobachten die Entwicklung gespannt.
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Keine Erhöhung des Leitzinses, dieser bleibt weiterhin bei 1.75%, so hat die SNB am 13.12.2023 entschieden. Somit bleiben die Hypothekarzinsen auf gleichem Niveau und dürften vorraussichtlich in 2024 sogar sinken, das sind gute Nachrichten für Eigenheimbesitzer. >Zinsentwicklung<
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Wird die SNB die Leitzinsen bereits im Sommer 2024 senken?
Viele glaubten an langanhaltende hohe Zinsen, bald dürfte jedoch das Gegenteil stattfinden. Langfristige Zinsen in den USA erreichten daher einen höchsten Stand seit Jahren. Situationen ändern sich schnell in Zeiten des Wandels. Im Sommer 2024 dürfte eine Zinssenkung anstehen.
Es sind die Märkte die eine Zinssenkung eingepreist haben. Das zeigen die Swap-Zinsen, nach denen die Banken ihre Festhypotheken refinanzieren. Diese Swap-Zinsen liegen neu auf allen Laufzeiten unter den SNB-Leitzinsen, teilweise deutlich. Die Märkte zeigen, dass während diesen Laufzeiten die SNB ihre Leitzinsen senkt, dies im Juni 2024.
In den USA fielen die Zinsen auf zehnjährige Staatsanleihen um fast einen halben Prozentpunkt. Auch die US Wirtschaft profitiert davon und zeigt sich robust. Die Teuerung in der Schweiz dürfte nächstes Jahr etwas sinken. Gespannt beobachten wir die Entscheidungen der SNB.
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Hypothek frühzeit kündigen infolge Liegenschaftsverkauf
Wir leben in einer schnell ändernden Zeit, was heute in Ordung ist, kann morgen schon nicht mehr passen. So wie das Leben spielt, kann es ungeplante Veränderungen geben. Dies ist auch bei der Laufzeit der Hypothek zu beachten. Plötzlich waren längere Laufzeiten von 10 Jahren eine weit verbreitete Variante bei der Finanzierung von Wohneigentum. Was, wenn ich vor Ende der Vertragsdauer meine Liegenschaft verkaufen will oder muss? Vor Hypothekarvertragsunterzeichnung ist dieser Punkt "Kündigung" und die AGB der Bank speziell zu beachten. Bei einem Hypothekarabschluss gehen Sie und die Bank gegenseitige Verpflichtungen ein. Die Bank beschafft für die Vertragsdauer das Geld (Refinanzierung des Kredites) und als Sicherheit erhält die Bank die Schuldbriefe, auch Register-Schuldbrief genannt. Der Kunde seinerseits erhält die entsprechenden Sicherheiten die Liegenschaft über das Finanzinstitut abzuwickeln und zu finanzieren zu festgelegten Konditionen, wie Zins und Laufzeit.
Bei Festhypotheken entstehen der Bank im Fall einer Kündigung zusätzliche Kosten. Die Bank muss das vorzeitig zurückbezahlte Geld anderweitig anlegen oder bei einem anderen Kunden platzieren. Rein rechnerisch sind die Kosten klar zu ermitteln: Nach der üblichen Meinung aus Sicht der Bank schuldet ihr der Kunde Schadenersatz. Dabei geht es darum, in welchem Umfang der Bank jetzt Zinseinnahmen entgehen werden (Zinsdifferenz zum aktuell geltenden Zins am Kapitalmarkt mal Anzahl Jahre verbleibende Vertragsdauer).
Zu überprüfen ist, ob allenfalls die Bank den laufenden Vertrag auf den zukünftigen Eigentümer überschreiben lässt und ob sie/er diese Konditionen übernehmen möchte, falls ja, könnte das Risiko abgefedert werden.
Wohnungsleerstand seit 2023 rückläufig - bedingt durch den Rückgang der Wohnbautätigkeit für Neubauten. Zwar sind regionale Unterschiede erkennbar, urbane Gebiete sind besonders stark betroffen. Neubaubewilligungen sind 2023 nochmals zurückgegangen und erreichen den tiefsten Stand von Baubewilligungen seit 10 Jahren. Die Anpassung und Überarbeitung der Bau- und Zonenordnung gehen zögerlich voran. Zudem erschweren komplizierte Vorschriften und langwierige Bewilligungsprozesse sowie häufige Einsprachen sorgen für Verzögerung und Unsicherheit. Auch für nächstes Jahr ist keine Entspannung erkennbar.
Wohnungsknappheit und steigende Wohnkosten
Die Schweiz steuert auf eine Wohnungsknappheit zu. Durch den rückläufigen Wohnungsneubau wird es für viele Haushalte und Familien immer schwieriger eine passende und auch zahlbare Wohnung zu finden. Das Thema Wohnen oder gar die Gefahr einer neuen Wohnungsnot sind jetzt auch politisch ganz oben auf der Traktandenliste. Denn sehr eng ist es nicht nur auf den Wohnungsmärkten im Kanton Zürich oder im Kanton Genf, sondern auch in vielen anderen Agglomerationen und Städten. Sogar in Tourismusregionen im Kanton Graubünden oder im Berner Oberland wird der Ruf nach Massnahmen und Förderprogrammen laut. Denn auch dort zeichnet sich immer mehr ab, dass das Angebot an Wohnungen viel zu knapp ist, um die starke Nachfrage zu decken.
Nachfrage an Wohnfläche steigt
Diese schwache Neubautätigkeit trifft auf eine sehr starke Nachfrage nach Wohnungen. Die Schweiz verzeichnete im Jahr 2022 eine Nettozuwanderung von rund 81’000 Personen. Der Wohnungsmangel ist damit direkt im Zusammenhang mit dem Bevölkerungs- und dem Beschäftigungswachstum zu sehen. Viele Branchen sind offenbar darauf angewiesen, dass sie ausreichend Personal aus dem In- und Ausland rekrutieren können. Doch es wäre falsch, die Zahlen vom Wohnungs- und Immobilienmarkt allein unter dem Aspekt der Zuwanderung zu betrachten.
Die Wohnbautätigkeit ist rückläufig ausgerechnet jetzt, wenn dringend mehr Wohnflächen und mehr Wohngebäude nachgefragt werden! Oft hat es damit zu tun, dass angesichts von Inflation und hohen Zinsen für Kredite das Umfeld schwierig geworden ist. In einem Umfeld mit hohen Zinsen werden Investitionen weniger attraktiv, weil zum Beispiel Pensionskassen mit anderen Anlagen relativ risikolos bessere Ergebnisse erzielen können. Weil die Zinsen steigen und sich das Umfeld ändert, sind viele Unternehmer und Investoren auch verunsichert, was die weitere Wertentwicklung betrifft. Auch dies hat öfters zur Konsequenz, dass Neubauten auf die lange Bank geschoben werden. Aus der Praxis ertönt oft auch der Ruf, dass die Baugesetze und die schier endlosen Bewilligungs-verfahren ein ernstes Problem darstellen.
Zukünftig werden in der Schweiz weiterhin steigende Wohneigentumspreise erwartet. Obwohl ertragsseitig mit steigenden Mieten zu rechnen ist, haben Mehrfamilienhäuser als auch Büroimmobilien Anfang 2023 leicht an Wert eingebüsst.
In Winterthur ensteht das weltweit höchste Hybrid Holz Hochhaus auf 32 Etagen.
Ihr Traum vom Eigenheim in nachhaltigem Holzelementbau könnte bald in Erfüllung gehen
Wie stehen die Erstellungskosten von Holzbauten im Vergleich zu konventionell gemauerten Gebäuden?
Holzbau hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung und an Wachstum gewonnen. Um Investoren wie auch dem einfachen Einfamilienhausbauherr eine Entscheidungs-grundlage zu bieten, hat die Holzwirtschaft Schweiz und das Bundesamt für Umwelt BAFU die Kostenkennwerte für Bürobauten in Holz ermittelt.
Analysiert wurden mindestens zehn realisierte Bürogebäude mit Tragkonstruktion mehrheitlich aus Holz. Die erhaltenen Kostenkennwerte wurden mit Referenzbauten aus Massivbauweise detailliert verglichen. Diese Erstellungskosten widerspiegeln eine hohe Konkurrenzfähigkeit für Holzbau. Die Kosten pro m2 blieben relativ konstant im Vergleich zum Massivbau. Mit der Wahl zugunsten Holz wird sehr oft ein energetisch effizientes Gebäude aus einem ökologischen Naturprodukt erstellt. Als Schlussfolgerung kann der Holzbau kostentechnisch mit dem Massivbau punkten und preiswerter realisiert werden.
Die Renditen und die Ertragslage mit einer Immobilie waren in den letzten Jahren dermassen gut, dass immer mehr Leute den Reiz von «Betongold» entdeckt haben. Nun sind Zinsen und Baukosten für Neuobjekte gestiegen. Einige Investoren sind zurückhaltender und beobachten den Markt.
Eine Immobilie als Kapitalanlage zu besitzen, bringt Ihnen längerfristig mehrere Vorteile: Liegenschaften bieten einen guten Schutz gegen die Inflation und sichern Ihnen regelmässige Erträge. Wohn- und Geschäftshäuser an guter Lage sind über einen längeren Horizont weniger Schwankungen unterworfen als andere Anlagen wie zum Beispiel Aktien. Immobilien als Investition bleiben weiterhin attraktiv.
Momentan ist der Immobilienmarkt etwas verhaltener, weniger Eigenheime wechseln die Besitzer. Im ersten Halbjahr 2023 wurden weniger Kaufverträge unterschrieben im Vergleich zum Zeitraum des vorangegangenen Jahres. Dies kann eine neue Chance für Käufer bedeuten. Es könnte durchaus vorkommen, dass Liegenschaften zu interessanten Konditionen auf dem Markt angeboten werden, davon profitieren könnten zukünftige Eigenheimbesitzer wie auch Investoren. Mittelfristig ist jedoch mit steigendener Nachfrage nach Immobilien zu rechnen.
Was muss ich bei Immobilienerwerb beachten?
Eigentumsform: Einzelpersonen erwerben zu Alleineigentum. Mehrere Personen als Miteigentümer (prozentanteilig) oder als Gesamteigentümer. Grundbuchauszug: Im Kaufvertrag wird auf den Grundbuchbeschrieb des Kaufobjektes hingewiesen. Zu jedem Eintrag (Lasten/Gunsten etc.) besteht ein Grundbuchbeleg. ÖREB/BNO: Es empfiehlt sich, insbesondere bei Neubauten oder für zukünftige Ausbauten, online die amtliche Vermessung und den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) zu beachten und den Zonenplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) von der Gemeinde Einsicht zu nehmen. Grundstückgewinnsteuer: Die Verkäuferschaft schuldet die Grundstückgewinnsteuer (Link). Die Besitzdauer wird auf das Beurkundungsdatum bezogen. Es empfiehlt sich eine Sicherstellung (3% des Kaufpreises) im Kaufvertrag festzuhalten. Zahlungsversprechen: Die Kaufpreiszahlung wird in der Regel mit einem unwiderruflichen Zahlungsversprechen einer Bank/PK/ Versicherung/ Stiftung abgesichert. Bei Versicherungen/PK ist zu beachten, dass oft Zahlungsversprechen nur über den Hypothekarbetrag ausgestellt werden. Für die Eigenmittel muss eine andere Sicherstellung festgelegt werden. Zahlungsplan: Bei Neubauten liegt oft ein Zahlungsplan vor, welche Zahlungen nach Baufortschritt abhängig macht. Schuldbriefe: Gegen Vorlage des Zahlungsversprechens übergibt die Verkäuferbank die Schuldbriefe an die Käuferbank. Veräusserungsbeschränkung: Hat die Käuferschaft finanzielle Mittel der beruflichen Vorsorge (BVG) in die Liegenschaft investiert, müssen diese bei Weiterverkauf wieder zurück in die PK fliessen. Es empfiehlt sich frühzeitig mit der PK abzusprechen, da einige Monate für das Freistellen der Gelder benötigt wird. Garantie: Beim Kauf von bestehenden Liegenschaften entfällt die Garantie in der Regel. Allfällige Garantien müssen dokumentiert werden. Bei Neubauten gilt die Gewährleistung nach SIA Norm 118. Bauhandwerkerpfandrechte: Die Verpflichtung der Verkäuferschaft, allfällige Bauhandwerkerpfandrechte abzulösen, sollte im Vertrag für Neubauten enthalten sein. Versicherungen: Die obligatorische Feuer- und Elemtarversicherung bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) geht zwingend auf die Käuferschaft über. Zusatzversicherungen für Wasser, Glasbruch etc. gehen auch über, können jedoch innert 30 Tagen nach Eigentumsübertrag gekündigt werden und alternativ auch bei privaten Versicherungen abgeschlossen werden. Sicherheitsnachweis (SiNa): Ein Liegenschaftsverkauf löst eine Kontrollpflicht der elektrischen Niederspannungsinstallation aus, falls nicht ein maximal fünf Jahre alter SiNa vorliegt. Wer die Kosten dieser Kontrolle und Mängelbehebung trägt, ist im Kaufvertrag festzuhalten. Reglemente: Beim Kauf von STWEG gehen vorhandene Reglemente/ Nutzungs- und Verwaltungsordnungen und alte Beschlüsse auf die Käuferschaft über. Erneuerungsfonds: Der Erneuerungsfonds geht auf die Käuferschaft über und ist in der Regel im Kaufpreis enthalten. Mietverträge: Kauf bricht Miete nicht. Mietverträge sind der Käuferschaft auszuhändigen. Grundbuch- und Notariatskosten: Im Kanton Aargau werden die Vertragskosten üblicherweise je hälftig getragen. Die Grundbuchkosten richten sich nach den Abgaben des Grundbuchamtes (Link) die Notariatskosten gemäss kantonalem Notariatstarif (Link)
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